Umweltpolitik Wirtschaftsverbände: Neue hessische Verfüllrichtlinie muss die Entsorgung von Erdaushub und weiteren ungefährlichen Bauabfällen in Hessen verbessern

Frankfurt am Main. Die Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen in Hessen wird aufgrund unnötig komplizierter Regeln immer schwieriger und teurer und muss aus Sicht der Wirtschaft verbessert werden. Dazu sollte das hessische Umweltministerium bei der derzeit laufenden Überarbeitung der hessischen Verfüllrichtlinie Fachleute und Praktiker aus den Verbänden bzw. Unternehmen einbinden – und nicht allein Vertreter der hessischen Umwelt- und Genehmigungsbehörden. Das fordern acht Wirtschaftsverbände und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) vom hessischen Umweltministerium in einem Aufruf. Die neue hessische Verfüllrichtlinie soll laut Plan des Ministeriums am 1. August 2023 in Kraft treten. Zeitgleich ist das Inkrafttreten der Mantelverordnung des Bundes vorgesehen.

Bitte lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Verfüllrichtlinie - Verbändeaufruf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen
Teilen Sie diesen Beitrag: