Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland lädt Sie zum Online-Seminar – exklusiv für BFW-Mitglieder – zum Thema
„Der Bauträgervertrag mit dem Einzelinvestor („Forward Deal“)“
am Dienstag, 28.05.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr ein.
Seminar
Natürlich bietet der Einzelvertrieb gegenüber dem Globalverkauf eine höhere Marge. Es ist aber aufwendiger und birgt höhere Risiken (mehr Sonderwünsche, mehr Schriftverkehr und Störungen, mangelnde Professionalität der Erwerber, erhöhtes Risiko vorvertragliche Haftung wegen Maklerzusagen usw.) und es braucht länger für die Abwicklung. Allerdings können die Herstellungskosten – anders als beim Bauträgervertrag – über Preisgleitklausel und cost+fee-Regelungen an den Käufer weitergegeben werden. Damit wird das Risiko des Bauträgers verringert. Auch das macht den „Forward Deal“ für Bauträger in Zeiten explodierende Materialpreise zunehmend attraktiv.
Das Vertragswerk weist gegenüber einem „normalen“ Bauträgervertrag verschiedene bedeutsame Unterschiede auf. So kann bei einem gewerblichen Käufer die MaBV, trotz Ratenzahlungen, ausgeschlossen und nach einem individuellen Zahlungsplan abgewickelt werden. Zugleich hat der Käufer in der Regel einen stärkeren Einfluss auf den Vertragsinhalt. Während der Käufer versucht den Vertrag in Richtung „Generalunternehmervertrag“ zu verhandeln, versucht der Verkäufer eher einen klassischen „Bauträgervertrag“ durchzusetzen.
Das Seminar behandelt die Unterschiede zwischen beiden Vertrags- und Veräußerungsformen und zeigt die rechtlichen „Knackpunkte“ und Stellschrauben in den Verhandlungen auf.
Die Schwerpunkte des Seminars sind:
- Vor- und Nachteile
- Erscheinungsformen/typische Modelle
- Grundsätzliche Unterschiede
- Planungstiefe/Detaillierungsgrad der Baubeschreibung
- Beschaffenheitsvereinbarungen, insbesondere wenn Vermietung geplant
- Änderungen des Bauvorhabens, Flächenabweichungen und Maßgebliches Aufmaß
- Bautenstandsfeststellung/baubegleitendes Controlling
- Bauzeit und vorzeitige Übergabe; Vermietungsbeginn
- Vorbegehung und Abnahme
- Erstellung und Übergabe von Unterlagen
- Wartungs- und Dienstleistungsverträge, sonstige Verträge
- Sachmängelhaftung
- Vermietungs- und//oder Maklerregelung
- Sicherheiten
- Abtretung Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen
- Schiedsgutachter
Bitte melden Sie sich mit dem beigefügten Anmeldeformular an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
BFW BW_HRS Einladung Bauträgervertrag mit Einzelinvestor 28.05.2024