Schallschutz


Schallschutz im Hochbau: Sachstand der Schallschutznormung

Seit inzwischen schon mehr als einem Jahr (Juni 2016) hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die aktualisierte Fassung der Schallschutznorm DIN 4109 veröffentlicht.

Diese Norm ist damit – wie man bei Gesetzen sagen würde – „in Kraft getreten“. Schon zu Anfang soll aber eindeutig klargestellt werden, dass eine DIN-Norm niemals mit einer gesetzlichen Regelung gleichzustellen ist. Darauf kommen wir später noch zurück.

Die DIN 4109 – 2016 trägt jetzt den Titel „Mindestanforderungen für den Schallschutz im Hochbau“. Sie unterscheidet sich bei den festgelegten Anforderungen nicht fundamental, aber doch in einigen Details von der alten Fassung, die aus dem Jahre 1989 stammte.

Die zentrale Neuerung besteht somit nicht in den Anforderungswerten als solchen, sondern ist an versteckter Stelle in Teil 2 der Norm zu finden. Dort wird das Rechenverfahren festgelegt mit Hilfe dessen der Schallschutznachweis gegenüber der Baugenehmigungs­behörde erbracht werden soll. Der Teil 2 sieht jetzt in der Neufassung erstmalig die Anwendung eines bislang in der Praxis für diesen Bereich so gut wie nicht verwendeten Verfahrens vor, dass in der DIN 12354 geregelt ist.

Ohne an dieser Stelle auf die Einzelheiten der Unterschiede des alten und des neuen Berechnungsverfahrens eingehen zu können, muss festgestellt werden, dass nach weitgehend einiger Beurteilung von Akustik-Fachleuten die Berechnung nach der neuen Methode in sehr vielen Fällen und gerade bei häufig vorkommenden Standardbauweisen und Zuschnitten dazu führt, dass die Anforderungswerte des Teils 1 scheinbar nur zu erreichen seien, indem dickere Wandstärken und vor allem dickere Decken eingerechnet werden. Hält man sich dann bei der Bauausführung an diese Berechnungen, führt dies zwangsläufig zu erhöhtem Material- und Konstruktionsaufwand und damit zu nennenswert erhöhten Baukosten. Das Unangenehme daran ist zudem noch, dass auch die Prognosesicherheit dieser Berechnungen jedenfalls bei Standardbauvorhaben im Wohnungsbau deutlich schlechter ausfällt, als es nach dem bisherigen, seit Jahrzehnten üblichen durch die alte Norm vorgegebenen Berechnungsweg (sogenanntes Gösele-Verfahren) war.

Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die dann später für die Frage Baumangel ja oder nein ausschließlich und alleine entscheidenden Messungen am fertigen Bauwerk ergeben, dass man teils weit über den Anforderungen liegt, also auch eine niedriger dimensionierte (und damit kostengünstigere) Ausführung zur sicheren Einhaltung der Anforderungen geführt hätte.

Da sich auf diesem Umweg also Baukostenerhöhungen durch die Neufassung der Norm abzeichnen, hat sich der BFW – auch in enger Zusammenarbeit mit allen an der Normung beteiligten Organisationen und Verbänden, soweit sie die ausführenden von der Norm direkt  betroffenen Kreise repräsentieren – dafür stark gemacht, auf das neue Berechnungs­verfahren – das ohnehin nicht der Praxis entnommen ist – zu verzichten und stattdessen das bisherige Verfahren beizubehalten.

Angesichts der Majorisierung des Normenausschusses Schallschutz (einschließlich dessen Unterausschüssen, wie auch anderer Normenausschüsse im Bauwesen) durch Vertreter aus Wissenschaft, Forschung und bestimmten Akustik-Ingenieurskreisen hat sich die „Wertschöp­fungskette Bau“, also die Ausführenden, bei der Beschlussfassung über die neue Norm mit dieser Kritik nicht durchsetzen können.

Unabhängig davon ist es aber durch mühsame Überzeugungsarbeit, die seit Monaten im Vorfeld der bauaufsichtlichen Einführung der neuen Norm in den einzelnen Bundesländern betrieben wird, gelungen, hier die Kritik der „Wertschöpfungskette Bau“ zu Gehör zu bringen:

Anfang September 2017 hat das zuständige „Deutsche Institut für Bautechnik, DiBT“ seine „Musterverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen, VVTB“ in überarbeiteter Form vorgelegt. Darin ist jetzt auch ganz offiziell festgelegt, dass bei Massiv-Bauweise auch in Zukunft mit dem bisherigen Berechnungsverfahren (sogenanntes Gösele-Verfahren) gem. Beiblatt 1 zu DIN 4109; 1989-11 der Nachweis des Schallschutzes geführt werden darf. Bei Mauerwerk aus Lochsteinen gilt dies allerdings nur, wenn diese Steine DIN 4109 -201, Teil 32 entsprechen. Außerdem wurde nur Teil 1 – Anforderungen – der neuen Norm formell in den Hauptteil der VVTB aufgenommen. Die Teile 2, 3 und 4 werden lediglich noch in einem Anhang erwähnt.

Es kann als sicher gelten, dass dies von den Bundesländern insgesamt so übernommen werden wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitglieder-Information vom 29. September 2017:

Mitgliederinfo: 29. September 2017 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Normung aktuell: Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit im DIN. Der BFW hat am 13.07.2017 als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft  an der Anhörung im DIN teilgenommen. Die BFW- Stellungnahme, die sich nunmehr auch in Textbestandteilen und Kommentaren des aktualisierten Entwurfs der Normungsroadmap wiederfindet, erhalten Sie unter 170607_Normungsroadmap_Bauen_und_Gebäude_Kommentartabelle_BFW.doc.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen .

Die finale Fassung der Normungsroadmap soll im November 2017 durch das DIN beschlossen werden.

Hintergrund: Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Hauptkritikpunkte des BFW sind…

  • unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen,
  • immer kürzere Überarbeitungszyklen,
  • hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen und
  • unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis.

Forderungen des BFW:

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Normung aktuell: BFW-Stellungnahme zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Die diesbezüglichen Ziele hat das DIN am 03.11.2016 beschlossen und eine Langfassung der Deutschen Normungsstrategie zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv am Konsultationsprozess beteiligt und hat am 31.01.2017 auch zur Langfassung der Deutschen Normungsstrategie 2020 eine Stellungnahme für den BFW und im Rahmen der BID abgegeben.

Hintergrund:

Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Kritik:

  • Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
  • Immer kürzere Überarbeitungszyklen
  • Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
  • Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis

Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Neufassung der Schallschutznorm DIN 4109 und DIN SPEC PAS

Der BFW ist an der Neufassung der Schallschutznorm DIN 4109 beteiligt. Deren Inkrafttreten könnte, je nach Einspruchsbehandlung, noch in 2015 erfolgen. Bereits jetzt ist absehbar: Hinweise für den „erhöhten Schallschutz“ werden nicht mehr enthalten sein.

Die neugefasste VDI-Richtlinie wird vom BFW und einer breiten Mehrheit der „Wertschöpfungskette Bau“ als praxisfern, kostensteigernd und haftungsträchtig abgelehnt. Der BFW hat sich deshalb gemeinsam mit den anderen Verbänden an einem vom DIN angebotenen vereinfachten Weg beteiligt, Empfehlungen zum erhöhten Schallschutz in Form einer sogenannten DIN SPEC PAS zu erarbeiten. Dieses Verfahren ist auf einem guten Weg, so dass spätestens gleichzeitig mit einer DIN-Neufassung auch diese Empfehlungen wirksam werden können. Dadurch würde dieses technische Segment endlich wieder auf eine verlässliche Basis gestellt.

Parallel hat der BFW über den Vorsitzenden des Arbeitskreises Bautechnik Kunibert Gerij den Kontakt zu anderen Betroffenen, insbesondere den Sachverständigenverbänden intensiviert. Gerade letzteres ist von hoher Bedeutung, um die neuen Regelungen auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Grundlage der Mängelbewertung zu machen. Forum für diese Kontakte und Abstimmungen ist das „Netzwerk Normung“.

Aktuelle Themen des Netzwerks sind Schallschutz, allgemeine Normungsprozesse im DIN und CEN, Bauprodukte-Verordnung, Zulassungspraxis für Bauprodukte im DIBT, technische Normen in der EnEV und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Baupraxis.


Neufassung der Schallschutznorm DIN 4109 und DIN SPEC PAS

Der BFW ist an der Neufassung der Schallschutznorm DIN 4109 beteiligt. Deren Inkrafttreten könnte, je nach Einspruchsbehandlung, noch in 2015 erfolgen. Bereits jetzt ist absehbar: Hinweise für den „erhöhten Schallschutz“ werden nicht mehr enthalten sein.

Die neugefasste VDI-Richtlinie wird vom BFW und einer breiten Mehrheit der „Wertschöpfungskette Bau“ als praxisfern, kostensteigernd und haftungsträchtig abgelehnt. Der BFW hat sich deshalb gemeinsam mit den anderen Verbänden an einem vom DIN angebotenen vereinfachten Weg beteiligt, Empfehlungen zum erhöhten Schallschutz in Form einer sogenannten DIN SPEC PAS zu erarbeiten. Dieses Verfahren ist auf einem guten Weg, so dass spätestens gleichzeitig mit einer DIN-Neufassung auch diese Empfehlungen wirksam werden können. Dadurch würde dieses technische Segment endlich wieder auf eine verlässliche Basis gestellt.

Parallel hat der BFW über den Vorsitzenden des Arbeitskreises Bautechnik Kunibert Gerij den Kontakt zu anderen Betroffenen, insbesondere den Sachverständigenverbänden intensiviert. Gerade letzteres ist von hoher Bedeutung, um die neuen Regelungen auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Grundlage der Mängelbewertung zu machen. Forum für diese Kontakte und Abstimmungen ist das „Netzwerk Normung“.

Aktuelle Themen des Netzwerks sind Schallschutz, allgemeine Normungsprozesse im DIN und CEN, Bauprodukte-Verordnung, Zulassungspraxis für Bauprodukte im DIBT, technische Normen in der EnEV und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Baupraxis.