Grunderwerbssteuer

Antrag gegen Share Deals abgelehnt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich am 21.06.2017 mit einem Antrag gegen die Grunderwerbsteuerbefreiung von Share Deals nicht durchsetzen können. Die Fraktion hatte in dem Antrag die Aufhebung der Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind (Share Deals), verlangt. Der Finanzausschuss lehnte den Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Hintergrund: Nachdem das Land Hessen eine Initiative zur Neuregelung der sogenannten Share Deals am 08.09.2016 in die Finanzministerkonferenz eingebracht hat, erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen nunmehr konkrete Vorschläge für mögliche gesetzliche Regelungen. Der Endbericht mit konkreten Lösungsvorschlägen soll bis Oktober 2017 vorgelegt werden. Kritisiert wurde  im Rahmen der hessischen Initiative, dass bei fast jeder größeren Immobilientransaktion in Form sog. Share Deals keine Grunderwerbsteuer anfällt. Den Immobilienunternehmen werden “Tricksereien” unterstellt, um Grunderwerbsteuer zu umgehen. Eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes soll hier Abhilfe schaffen.

Anmerkungen des BFW : Die Grunderwerbsteuer gilt als massiver Preistreiber für den Wohnungsbau. Die Bundesländer machen – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – regen Gebrauch von dieser Möglichkeit und haben damit eine lukrative Einnahmequelle für die Landeshaushalte erschlossen. Die Grunderwerbsteuersätze steigen stetig. Die Höhe der Grunderwerbsteuer führt daher zu einer massiven Verteuerung des Baulanderwerbs und damit der Kosten für den dringend benötigten und bezahlbaren Wohnungsneubau. Statt der Diskussion zur Besteuerung von Share Deals ist es daher essentiell, dass der Grunderwerbsteuersatz auf ein investitionsfreundliches Niveau zurückgeführt werden muss. Faktische Steuererhöhungen über die Einführung neuer Grunderwerbssteuer-Tatbestände müssen verhindert werden.