Um die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus (Sonder- AfA) geht es in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses Bundestag am Montag, den 19. November. Von 12 bis 14.15 Uhr werden die Sachverständigen im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417) Stellung nehmen. Als einer der geladenen Sachverständigen wird Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes, die mittelständische Immobilienwirtschaft vertreten.
Zuhörer werden gebeten, sich per E-Mail unter finanzausschuss@bundestag.de anzumelden (Name, Geburtsdatum, Datum und Thema der Anhörung). Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe als xls-Datei zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung (Quelle: BMF).
Download
Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises und Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Stand-09032017.html
Der BFW setzt sich für die Anhebung des AfA-Satzes von zwei auf drei Prozent und damit eine Angleichung an den AfA-Satz für Wirtschaftsgebäude mit Kaufvertrag/Bauantrag ab 2001 ein. Diese Forderung wird durch die Studie „Optimierter Wohnungsbau“ von der ARGE Kiel untermauert. Sie zeigt, dass die mittlere Nutzungsdauer von Neubauten nur noch 36 Jahre beträgt, da technische Anlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen und mittlerweile bereits den Standard von Wirtschaftsgebäuden erreicht haben.
Der BFW setzt sich für die Anhebung des AfA-Satzes von zwei auf drei Prozent und damit eine Angleichung an den AfA-Satz für Wirtschaftsgebäude mit Kaufvertrag/Bauantrag ab 2001 ein. Diese Forderung wird durch die Studie „Optimierter Wohnungsbau“ von der ARGE Kiel untermauert. Sie zeigt, dass die mittlere Nutzungsdauer von Neubauten nur noch 36 Jahre beträgt, da technische Anlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen und mittlerweile bereits den Standard von Wirtschaftsgebäuden erreicht haben.