Das Finanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung diverser steuerlicher Vorschriften vorgelegt. In dem Papier enthalten ist auch der Entwurf zur Reform der Grunderwerbsteuer, wonach die Anteilsquote an einer zu veräußernden Objektgesellschaft von 95 % auf 90 % herabgesetzt werden soll. Zudem soll die Haltefrist bis zum Erwerb der restlichen Anteile von 5 auf 10 Jahre verlängert werden, um das Modell für die Immobilienunternehmen unattraktiver zu machen. Der BFW lehnt die Änderungen ab. Die BFW- Stellungnahme unter 190605_BFW_Stellungnahme_Grunderwerbsteuer
Wenn der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile an einer Objektgesellschaft erwirbt und der Verkäufer für 5 Jahre mehr als fünf Prozent der Gesellschaftsanteile behält, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch wenn die bloße Gesetzesanwendung keine Missbräuche indizieren kann, spricht die Politik dennoch von „missbräuchlichen Steuergestaltungen“. Die Finanzminister der Länder haben daher Ende November 2018 ein Eckpunktepapier zur Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen, wonach die Anteilsquote an der zu veräußernden Objektgesellschaft von 95 % auf 90 % herabgesetzt werden soll. Zudem soll die Haltefrist bis zum Erwerb der restlichen Anteile von 5 auf 10 Jahre verlängert werden, um das Modell für die Immobilienunternehmen unattraktiver zu machen. Das Eckpunktepapier der Länderfinanzminister liegt nun im BMF. Weiterer Fortgang offen. Soweit im Koalitionsvertrag ergänzend ausgeführt wird, dass die mit der Reform der Grunderwerbsteuer gewonnen Mehreinnahmen von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden können, so hat der BFW stets darauf hingewiesen, dass diese Argumentation nicht plausibel ist. In Anbetracht des Steuererhöhungswettbewerbs der Länder ist die Senkung der Grunderwerbsteuer politisch offensichtlich auch nicht gewollt. Dies wird bei der Betrachtung des eventuell gewonnenen Potentials zur Senkung der Steuersätze deutlich, wonach die notwendige Rückkehr zu einem interessengerechten Grunderwerbssteuersatz jedenfalls nicht allein durch Veränderungen bei Share Deals erreicht werden kann.
Eine Analyse im Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU spricht von weniger als 10 % Steuereinnahmeausfällen durch alle Share Deals. Selbst wenn keinerlei Share Deals mehr erlaubt würden, wäre in den Bundesländern mit dem Höchststeuersatz von 6,5 % allenfalls eine Absenkung um 0,65 Prozentpunkte möglich. Allein von 2014 bis 2016 hat sich jedoch das Grunderwerbsteueraufkommen um gut ein Viertel auf 12,408 Mrd. Euro erhöht und mit 13,14 Mrd. Euro in 2017 einen neuen Rekordwert erreicht.
Wenn man bedenkt, dass die Länder seit 2006 27mal an der Preisschraube gedreht haben, so dass nur noch in Bayern und Sachsen ein Steuersatz von 3,5 % gilt, so ist klar, dass sich der BFW dafür einsetzt, dass zunächst der Grunderwerbsteuersatz bundesweit auf ein investitionsfreundliches Niveau zurückgeführt werden muss.
Der Finanzausschuss im Bundestag hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit für eine Erhöhung der Wohneigentumsquote zu sorgen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am 13.06.2018 votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen einen entsprechenden Antrag. Nur die FDP Fraktion stimmte dafür.
In dem Antrag wird gefordert, den Ländern im Grunderwerbsteuergesetz die Möglichkeit einzuräumen, einen Freibetrag bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Der Freibetrag soll ganz oder sukzessive bis zum Erreichen des Höchstbetrages verbraucht werden können. Die Länder sollen selbst über die Höhe des Freibetrages bis zum Höchstwert von 500.000 Euro entscheiden: „Die Länder sollen in einen Wettbewerb eintreten, der die Menschen in ihrem Land bestmöglich beim Grunderwerb unterstützt“, fordern die Abgeordneten.
In der Ausschusssitzung verwies die Fraktion darauf, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz wirtschaftlich robuster Lage und des historisch niedrigen Zinsumfeldes nur 45 Prozent betrage und Deutschland damit Schlusslicht in der Europäischen Union sei. Besonders junge Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen hätten es jedoch zunehmend schwerer, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und Eigentum zu bilden. Ein Grund für die Entwicklung seien die hohen Erwerbsnebenkosten, von denen wiederum ein Großteil auf die Grunderwerbsteuer entfalle. Diese Erwerbsnebenkosten müssten aus dem Eigenkapital aufgebracht und könnten nicht finanziert werden.
In dem Antrag bezeichnet es die Fraktion als auffällig, dass das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer seit 2005 von 4,7 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden im Jahr 2016 und damit um mehr als das Zweieinhalbfache gestiegen sei, während die Eigentumsquote des unteren Einkommensfünftels seit 1990 von 25 Prozent auf 17 Prozent gesunken sei. Um den „Startschuss“ für eine „Eigentümernation Deutschland“ zu geben, müsse ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden, fordert die FDP-Fraktion. Die Spirale der ständig steigenden Grunderwerbsteuersätze in den meisten Bundesländern und der damit verbundenen ansteigenden Steuerbelastung beim Erwerb selbstgenutzten Eigentums müsse durchbrochen werden (hib 13.06.2018).
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