Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland lädt im Rahmen des „Juristischen Dienstag“ zu einem Online-Seminar zum Thema: „Verzugsschaden wegen verspäteter Wohnungsübergabe“ ein.
Gemäß § 286 Abs. 1 und 2 BGB gerät der Schuldner in Verzug, wenn auf eine Mahnung des Gläubigers hin – oder wenn eine solche entbehrlich ist –, nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet. In nahezu jedem Bauträgervorhaben kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu Verzögerungen. Teilweise sind es Sonderwünsche der Erwerber, die mangelhafte Planung des Architekten, Mängel von Nachunternehmern oder Auswirkungen höherer Gewalt (wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie), die Verzögerungen verursachen. Diese führen nicht immer, aber oft zu einer Verschiebung des Bezugsfertigkeitstermin der Erwerber. Die Folge ist oft Streit zwischen Erwerber und Bauträger über den Verzugsschaden des Erwerbes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Melden Sie sich bitte zeitnah an.
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