BFW-Stellungnahme zur GEG-Novelle: Komplex, teuer und nicht praxistauglich

Berlin, 13.04.2023. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen bekräftigt nach der Prüfung des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz seine Kritik. „Unterm Strich bleibt es ein Gesetz, dass dem Klimaschutz einen Bärendienst erweist. Komplizierte Regelungen und die finanzielle Überforderung führen eher zu Ablehnung und nicht zu den größeren Anstrengungen, die nötig wären. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung jetzt anzugehen, müsste Vorrang haben“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Die Haushalte in Deutschland flächendeckend mit Wärme aus erneuerbarer Energie zu versorgen, das wäre smart. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung hat somit eindeutig Priorität. Dann müssten auch nicht zig Eigenheimbesitzer und Unternehmen gezwungen werden, kostspielig umzurüsten. Selbst bei einer potenziellen Förderung, so wie geplant, überfordert die Investition in Heizung und Dämmung viele Haushalte“, so der BFW-Präsident.

„Dieser GEG-Entwurf bremst den Klimaschutz, weil die Bevölkerung überfordert wird. Klimaschutz muss auch attraktiv bleiben. Hier wird die Transformation übers Knie gebrochen. Für eine derart komplexe Herausforderung, wie die Wärmeversorgung eines Industriestaates umzustellen, gibt es nicht die eine einfache gültige Antwort, so wie es das Gesetz glauben machen will. Von Technologieoffenheit kann keine Rede sein“, sagte Salewski.

„Die bloße Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen ist im Übrigen auch nicht förderfähig. Und der Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen in Heizungstechnik wird zudem weiterhin ausgehebelt. Es gibt viele Leerstellen und Fragezeichen bei diesem Gesetzentwurf. Hier muss fundamental nachgebessert werden“, mahnte Dirk Salewski.

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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