BFW: GEG-Novelle nach Kritik entschärft – lehnen Zwang weiter ab

Berlin, 03.04.2023. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kommentiert den neuen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz. „Der GEG-Entwurf wurde etwas entschärft. Es ist ein gutes Zeichen, dass unsere Kritik Wirkung zeigt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bleibt erhalten – ein Erfolg der Vernunft für Klimaschutz und Immobilienwirtschaft. Wir bleiben aber bei unserer Ablehnung von Zwang“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Niemand solle im Stich gelassen werden, so der Koalitionsausschuss, noch sind aber nicht alle aus dem Schneider. Wie sollen die notwendigen enormen Investitionen finanziert werden und von wem? Wir sind gespannt, was die Details zu Förderungen und Finanzierungen angeht. Immobilieneigentümer brauchen unbedingt Planungssicherheit. Betriebsverbote für funktionierende Heizkessel lehnen wir weiterhin ab. Eine teure Austauschpflicht von intakten Heizungsanlagen schwächt die Investitionskraft der Immobilieneigentümer“, kritisierte Salewski.

„Die Länderöffnungsklausel darf nicht zu einem Flickenteppich von Regelungen führen. Nur eine bundeseinheitliche Regelung kann und darf sich durchsetzen“, sagte Salewski.

„Das angekündigte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss schnell vorangebracht werden. Die flächendeckende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien kann so in den Kommunen ohne den ordnungsrechtlichen Zwang zum Heizungsaustausch sichergestellt werden“, forderte Salewski.

„Im Übrigen bleibt sehr wenig Zeit für die Prüfung des GEG-Entwurfs. Innerhalb von wenigen Tagen und über die Osterfeiertage einen Gesetzentwurf mit 155 Seiten zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden, ist eine Herausforderung. Ein Gesetz mit dieser Tragweite in die Tiefe der Gesellschaft hätte eine gründliche Überprüfung verdient“, so der BFW-Präsident.

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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