CO2-Bepreisung aussetzen – Energie nicht künstlich verteuern

Berlin, 27.09.2022 Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert die Aussetzung der CO2-Bepreisung auf Wärmeenergie für Gebäude. „In der aktuellen Situation plädieren wir für die Aussetzung der CO2-Bepreisung für fossile Wärmeenergie für Gebäude. Es grenzt an Realitätsverweigerung, jetzt daran festzuhalten. Durch die hohen Gaspreise ist Energie bereits so teuer geworden, dass die Lenkungswirkung der zusätzlichen CO2-Bepreisung keine Wirkung mehr hat“, kritisiert BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Das Aussetzen der CO2-Abgabe entlastet die Bürgerinnen und Bürger erheblich, einfach und sofort um rund 1 Milliarde Euro. Alles, was jetzt noch zusätzlich und unnötig Energie verteuert, schadet unserer Wirtschaft“, kritisierte Salewski.

„In der Bundestagsanhörung zur Aufteilung der CO2-Kosten im Wohnungsmarkt – dem geplanten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – waren sich die Sachverständigen einig: Dieses Gesetz schadet mehr, als das es nützt. Wenn weiter an dem Gesetzentwurf festgehalten werden sollte, gegen den Rat und die Expertise der Praktiker, dann grenzt es an Realitätsverweigerung. Wir müssen anerkennen, dass sich seit dem Ukraine-Krieg vieles verändert hat. Was wir jetzt brauchen, sind Entlastungen und nicht weitere Belastungen“, warnte Salewski.

„Insbesondere leistungsfähige Immobilieneigentümer haben bereits umfassend in Energieeffizienz investiert. Begrenzt leistungsfähige Immobilieneigentümer konnten nicht in einem für die Klimaschutzziele relevanten Umfang investieren. Höhere Kosten durch die CO2-Bepreisung verstärken diese Situation und verringern damit tendenziell die Investitionsbereitschaft weiter“, so der BFW-Präsident.

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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