CO2-Abgabe sinnlos: Ohne Lenkung – ohne Wirkung! BFW fordert aussetzen der CO2-Bepreisung für Heizenergie

Berlin, 25.08.2022 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert die Aussetzung der CO2-Bepreisung auf Wärmeenergie für Gebäude: „Durch die hohen Gaspreise ist Energie bereits so teuer geworden, dass die Lenkungswirkung der zusätzlichen CO2-Bepreisung für fossile Wärmeenergie keine Wirkung mehr hat. Wir sparen ohnehin alle Gas, wo wir nur können. Zusätzlich werden wir durch bürokratische Verordnungen zusätzlich zum Energiesparen ordnungspolitisch gezwungen. Da gehört in dieser Situation die CO2-Umlage ausgesetzt“, erklärte BFW Präsident Dirk Salewski in Berlin in Berlin. 

„Wir müssen Energie sparen. Das steht außer Frage. Und auch die Bepreisung von CO2 kann ein effektives Steuerungsinstrument sein, um sparsames Verhalten bei Verbraucherinnen und Verbrauchen anzuregen. Aber in Zeiten, in denen sich der Marktpreis von Gas vervielfacht hat, machen die wenigen Cent CO2-Abgabe Energie nur noch teurer, ohne eine Lenkungswirkung zu erzielen“, so Salewski weiter. 

Im Schatten der Entscheidung zu zwei Energieeinsparverordnungen hatte das Bundeskabinett gestern (Mittwoch) auch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundestages zum „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ verabschiedet. Die Bundesregierung will an einer gestuften Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern festhalten.

“Wir haben uns von Beginn an gegen eine solche Aufteilung ausgesprochen. Wenn überhaupt, kann ein CO2-Preis das Heizverhalten von Mieterinnen und Mietern hin zu mehr Sparsamkeit beeinflussen. Investitionen in die Energieeffizienz des Gebäudes werden über die Umlage sicher nicht angeregt. Dafür gibt es andere Instrumente. Aber in der jetzigen Zeit verpufft die Wirkung völlig. Kurzum: die CO2-Abgabe gehört ausgesetzt. Hier kann die Bundesregierung mit einem Federstrich für eine kleine Entlastung bei den Mietern sorgen“, sagte der BFW Präsident.

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

 

 

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