Berlin, 29.06.2022 Noch vor der Sommerpause des Bundestags soll, als Teil des Sommerpaketes der Bundesregierung, die Gebäudeenergiegesetz-Novelle verabschiedet werden. Diese sieht im Neubau eine Umstellung des Anforderungsniveaus auf den Energiehaus-Standard 55 für Wohngebäude vor.
Dazu erklärt BFW-Präsident Dirk Salewski:
„Wir lehnen den EH-55 als ordnungspolitischen Standard für Neubauten ab, weil er nur hohe Kosten produziert und nur wenig Energie und CO2 einspart.
Die Bundesregierung sollte sich nicht mit einer kleinen GEG-Novellierung aufhalten und an U-Werten herumschrauben. Immer dickere Wände treiben Bau- und Wohnkosten nach oben und bringen für das Klima nichts.
Das GEG muss grundlegend geändert werden, hin zu einer echten Fokussierung auf Treibhausgaseinsparungen, und zwar mit praxistauglichen Parametern, nicht mit theoretischen Referenzgebäuden.
Dabei kommt es darauf an, dass wir technologieoffen an die Lösungssuche gehen. Eine Strategie, die ausschließlich auf Wärmepumpen setzt, halten wir für falsch.
Studien (z.B. zum Wohnungsbautag 2022) belegen eindrücklich, dass mit den Standards EH-70 im Neubau und EH-115 im Bestand der wirtschaftliche Grenznutzen erreicht wird. Eine Anhebung der Standards auf EH-55 oder gar EH-40 ist bei einer ehrlichen Kosten-Nutzen-Abwägung nicht sinnvoll, auch nicht für den Klimaschutz!
Der BFW ist Teil der Lösung, Teil der stattfindenden Transformation. Diese Transformation gelingt uns nur, wenn wir uns von altem Denken und Handlungsmustern befreien“, so Salewski weiter.
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Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.