BFW-Präsident zu Baulandmobilisierungsgesetz: Verpasste Chance zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum

Berlin, 28.05.2021. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen bedauert die Zustimmung des Bundesrates zum sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz. „Niemand sollte erwarten, dass dieses Gesetz die Wohnungsnot beheben wird“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin. Das Baulandmobilisierungsgesetz werde zum Bremsklotz für bezahlbares Wohnen, statt wirkungsvoll neues Bauland zu schaffen.

„Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind schon jetzt zu kompliziert, zu lähmend und werden es durch das neue Gesetz umso mehr. Im vergangenen Jahr gab es einen Überhang von fast 780.000 Wohnungen, die zwar genehmigt aber noch nicht fertiggestellt wurden. Das ist der höchste Stand seit mehr als 20 Jahren“, so Ibel. Er beruft sich auf die Zahlen zu den Baufertigstellungen, die das Statistische Bundesamt in dieser Woche veröffentlicht hatte. Der BFW-Präsident fügt hinzu: „Nun erschwert das Baulandmobilisierungsgesetz durch neue Auflagen den Wohnungsbau noch zusätzlich und benachteiligt systematisch die privaten Unternehmen.“

Ibel fordert von der künftigen Bundesregierung eine Kraftanstrengung, um das Wohnraumangebot vor allem in den Metropolen auszuweiten: „Das nun verabschiedete Gesetz verhindert das, was die Politik eigentlich erreichen will. Die Menschen in unserem Land brauchen Wohnungen und keine leeren Versprechen“, sagte der BFW-Präsident. Außerdem werde die für die Altersvorsorge dringend notwendige Eigentumsbildung durch das neue Gesetz verhindert. „Die Neuregelung beim Umwandlungsverbot schafft keine einzige neue Wohnung. Stattdessen wird der Erwerb von bezahlbaren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern noch weiter erschwert“, so Ibel.

„Es geht darum, aktiv mehr Bauland auszuweisen und die Planungsverfahren zu verkürzen. Regulierungen müssen abgebaut und nicht verschärft werden. Nur so kann die Politik in unserem Land bezahlbares Wohnen langfristig sicherstellen“, erklärte der BFW-Präsident.

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