Berlin, 15.04.2021. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Das oberste deutsche Gericht hat die spezielle Mietpreisregulierung in der Hauptstadt (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. „Nun ist Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen geschaffen worden“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel. Gleichzeitig betont er aber auch die soziale Verantwortung der Vermieter: „Bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen appellieren wir an alle Marktteilnehmer, sozial verantwortlich zu handeln“, so Ibel in Berlin.
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