Energieeffizienz

Fachforum Bautechnik beim 10. Deutschen Immobilien Kongress

Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist derzeit noch nicht erarbeitet und steht weiterhin unter dem Wirtschaftlichkeitsvorbehalt, wie Peter Rathert, Leiter des Referats Gebäude- und Anlagentechnik im BMUB, im Fachforum Bautechnik des 10. Deutschen Immoblien Kongresses am 7. Mai 2015 berichtete. Martin Dornieden, Geschäftsführer Dornieden Generalbau GmbH und Vorsitzender des BFW Landesverbandes NRW, wies in der anschließenden Diskussion auf die wachsende Diskrepanz zwischen gesetzlich berechneter Bedarfseinsparung und tatsächlich erzielbarer Verbrauchseinsparung hin. Kunibert Gerij, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, ergänzte, dass sich die ökologische Intention durch den Kurs des Gesetzgebers in ihr Gegenteil verkehren kann.

Hier knüpfte auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Helge-Lorenz Ubbelohde (Vizepräsident und Fachbereichsleiter Bau des BVS) über die Sicherung von Bauqualität im Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben an. In Anbetracht gesetzlicher und normativer Überregulierung wie der EnEV und den DIN-Normen wird es immer schwieriger, zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Deshalb soll die Gesamtenergiebilanz in den Mittelpunkt der nächsten EnEV-Reform rücken. Paul-Günter Frank, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, merkte in diesem Zusammenhang an, dass die Potentiale der Anlagentechnik gesetzlich noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Haustechnische Maßnahmen müssten bei der Gesamtbilanzierung mit einbezogen und die Anlagenkennzahlen neu festgelegt werden.

Rechtsanwalt Michael Halstenberg diskutierte mit den Teilnehmern im Anschluss die nationalen Anforderungen für die Zulassung von Bauprodukten in Deutschland, die nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 für unzulässig erklärt worden sind. Das Urteil stellt laut Halstenberg die gesamte nationale Zulassungspraxis in Deutschland in Frage und gefährdet die bewährte Qualität der deutschen Bauprodukte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden nunmehr in der Pflicht sind, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder auf nationaler Ebene zu regulieren. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf die Bauträger würde zu erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken führen, die derzeit nur mit entsprechenden vertraglichen Garantieerklärungen reduziert werden könnten.


Fachforum Bautechnik beim 10. Deutschen Immobilien Kongress

Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist derzeit noch nicht erarbeitet und steht weiterhin unter dem Wirtschaftlichkeitsvorbehalt, wie Peter Rathert, Leiter des Referats Gebäude- und Anlagentechnik im BMUB, im Fachforum Bautechnik des 10. Deutschen Immoblien Kongresses am 7. Mai 2015 berichtete. Martin Dornieden, Geschäftsführer Dornieden Generalbau GmbH und Vorsitzender des BFW Landesverbandes NRW, wies in der anschließenden Diskussion auf die wachsende Diskrepanz zwischen gesetzlich berechneter Bedarfseinsparung und tatsächlich erzielbarer Verbrauchseinsparung hin. Kunibert Gerij, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, ergänzte, dass sich die ökologische Intention durch den Kurs des Gesetzgebers in ihr Gegenteil verkehren kann.

Hier knüpfte auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Helge-Lorenz Ubbelohde (Vizepräsident und Fachbereichsleiter Bau des BVS) über die Sicherung von Bauqualität im Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben an. In Anbetracht gesetzlicher und normativer Überregulierung wie der EnEV und den DIN-Normen wird es immer schwieriger, zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Deshalb soll die Gesamtenergiebilanz in den Mittelpunkt der nächsten EnEV-Reform rücken. Paul-Günter Frank, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, merkte in diesem Zusammenhang an, dass die Potentiale der Anlagentechnik gesetzlich noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Haustechnische Maßnahmen müssten bei der Gesamtbilanzierung mit einbezogen und die Anlagenkennzahlen neu festgelegt werden.

Rechtsanwalt Michael Halstenberg diskutierte mit den Teilnehmern im Anschluss die nationalen Anforderungen für die Zulassung von Bauprodukten in Deutschland, die nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 für unzulässig erklärt worden sind. Das Urteil stellt laut Halstenberg die gesamte nationale Zulassungspraxis in Deutschland in Frage und gefährdet die bewährte Qualität der deutschen Bauprodukte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden nunmehr in der Pflicht sind, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder auf nationaler Ebene zu regulieren. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf die Bauträger würde zu erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken führen, die derzeit nur mit entsprechenden vertraglichen Garantieerklärungen reduziert werden könnten.