Energieeffizienz

Gebäudeenergiegesetz aktuell

Der Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz sollte nach dem 15.02.2017 nunmehr am 08.03.2017 vom Bundeskabinett beschlossen werden, wurde jedoch wiederum kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Wegen des noch laufenden Abstimmungsprozesses ist der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur Zeit  offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Hintergrund: BMWi und BMUB haben am 23.01.2017 den Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Gegenstand ist u.a. die gesetzliche Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG und die Definition des Niedrigstenergiegebäudestandards für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, für die ein Bauantrag ab dem 01.Januar 2019 gestellt wird. Der im Gesetzentwurf formuliert Niedrigstenergiegebäudestandard entspricht ungefähr dem Effizienzhausstandard KfW 55. Dies gelingt jedoch nicht widerspruchsfrei, weil insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit des höheren energetischen Standards nicht nachgewiesen worden ist. Der BFW nahm am 31.01.2017 für die mittelständische Immobilienwirtschaft an der Anhörung im BMWi teil und gab im Anschluss an die Anhörung eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der BID sowie eine eigene ergänzende Stellungnahme ab .


Gebäudeenergiegesetz aktuell

Der Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz  sollte ursprünglich am 15.02.2017 vom Bundeskabinett beschlossen werden, wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag formulierte  im Vorfeld  ihre Einwände in einem Schreiben an das Bundekanzleramt. Der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Hintergrund:

BMWi und BMUB haben am 23.01.2017 den Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Gegenstand ist u.a. die gesetzliche Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG und die Definition des Niedrigstenergiegebäudestandards für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, für die ein Bauantrag ab dem 01.Januar 2019 gestellt wird. Der im Gesetzentwurf formuliert Niedrigstenergiegebäudestandard entspricht ungefähr dem Effizienzhausstandard KfW 55. Dies gelingt jedoch nicht widerspruchsfrei, weil insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit des höheren energetischen Standards nicht nachgewiesen worden ist.

Der BFW nahm am 31.01.2017 für die mittelständische Immobilienwirtschaft an der Anhörung im BMWi teil und gab im Anschluss an die Anhörung eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der BID sowie eine eigene ergänzende Stellungnahme ab .


Normung aktuell: BFW-Stellungnahme zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Die diesbezüglichen Ziele hat das DIN am 03.11.2016 beschlossen und eine Langfassung der Deutschen Normungsstrategie zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv am Konsultationsprozess beteiligt und hat am 31.01.2017 auch zur Langfassung der Deutschen Normungsstrategie 2020 eine Stellungnahme für den BFW und im Rahmen der BID abgegeben.

Hintergrund:

Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Kritik:

  • Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
  • Immer kürzere Überarbeitungszyklen
  • Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
  • Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis

Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht

Am 23.01.2017 hat das BMWi  den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht. Mit dem GEG werden EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz unter Beibehaltung des bisherigen Wirtschaftlichkeitsgebotes zusammengeführt. Das GEG definiert den Niedrigstenergiegebäudestandard für den Neubau von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand auf der Grundlage des Effizienhausstandards KfW 55.

Neue energetische Anforderungen für den privaten Neubau und für den Bestand sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Der Niedrigstenergiegebäudestandard soll jedoch für den übrigen Neubau  in einer späteren Novelle definiert und spätestens 2021 eingeführt werden.

Die öffentliche Anhörung findet unter Beteiligung des BFW am 31.01.2017 statt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 


EnEV – Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit gewährleisten

Die Energiewende ist ein Kernthema der großen Koalition. Über den Zusammenhang zwischen steigenden Mietpreisen und der Umsetzung der Energiewende wird allerdings geschwiegen. Der BFW hat bereits 2013 in einer Studie auf die überproportiionale Teuerung von Mietpreisen aufgrund der Verschärfung der EnEV-Auflagen hingewiesen. So müssen Neubauten immer anspruchsvollere energetische Standards erfüllen, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

Im Gebäudebestand soll die energetische Sanierungsquote auf 2% verdoppelt werden. Derzeit werden jährlich nicht einmal 1% der 18 Millionen Wohngebäude energetisch saniert.

Der Rückstand ist auf die fortdauernde gesetzliche Überregulierung zurückzuführen. Die Grenze des wirtschaftlich und technisch machbar und tragfähigen war für die Immobilienbranche bereits 2009 nach der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Seitdem kamen stetig neue Anforderungen auf die Immobilienwirtschaft zu, unter anderem auch im Bereich Mietrecht.

Übergeordnetes Ziel muss also sein, die Breitenwirkung für energetische Maßnahmen zu erweitern. Denn nur energetische Maßnahmen auf breiter Basis mit den entsprechenden Wahlfreiheiten erhöhen die Akzeptanz der Energiewende, schaffen Wettbewerbsdruck und Spielräume für Innovationen.

Dabei schließen sich Wirtschaftlichkeit und die Umsetzung der Energiewende keineswegs aus.

Andreas Ibel, BFW-Präsident

Dem BFW geht es darum, dass:

  • Investitionen nur getätigt werden, wenn sie sich refinanzieren lassen. Technische und energetische Anforderungen müssen den Rahmen der Wirtschaftlichkeit einhalten. Durch technikoffene Ansätze wird gewährleistet, dass alle Baumaterialien, die zur Verfügung stehen, je nach regionalen Unterschieden und Baualtersklassen verwendet werden können.
  • ohne weitere gesetzliche Zwänge neue Methoden entwickelt werden, die der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen gerecht werden, wirtschaftlich sind und zu weiteren Kostensenkungen je eingesparter Energieeinheit führen.

EnEV – Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit gewährleisten

Die Energiewende ist ein Kernthema der großen Koalition. Über den Zusammenhang zwischen steigenden Mietpreisen und der Umsetzung der Energiewende wird allerdings geschwiegen. Der BFW hat bereits 2013 in einer Studie auf die überproportiionale Teuerung von Mietpreisen aufgrund der Verschärfung der EnEV-Auflagen hingewiesen. So müssen Neubauten immer anspruchsvollere energetische Standards erfüllen, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

Im Gebäudebestand soll die energetische Sanierungsquote auf 2% verdoppelt werden. Derzeit werden jährlich nicht einmal 1% der 18 Millionen Wohngebäude energetisch saniert.

Der Rückstand ist auf die fortdauernde gesetzliche Überregulierung zurückzuführen. Die Grenze des wirtschaftlich und technisch machbar und tragfähigen war für die Immobilienbranche bereits 2009 nach der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Seitdem kamen stetig neue Anforderungen auf die Immobilienwirtschaft zu, unter anderem auch im Bereich Mietrecht.

Übergeordnetes Ziel muss also sein, die Breitenwirkung für energetische Maßnahmen zu erweitern. Denn nur energetische Maßnahmen auf breiter Basis mit den entsprechenden Wahlfreiheiten erhöhen die Akzeptanz der Energiewende, schaffen Wettbewerbsdruck und Spielräume für Innovationen.

Dabei schließen sich Wirtschaftlichkeit und die Umsetzung der Energiewende keineswegs aus.

Andreas Ibel, BFW-Präsident

Dem BFW geht es darum, dass:

  • Investitionen nur getätigt werden, wenn sie sich refinanzieren lassen. Technische und energetische Anforderungen müssen den Rahmen der Wirtschaftlichkeit einhalten. Durch technikoffene Ansätze wird gewährleistet, dass alle Baumaterialien, die zur Verfügung stehen, je nach regionalen Unterschieden und Baualtersklassen verwendet werden können.
  • ohne weitere gesetzliche Zwänge neue Methoden entwickelt werden, die der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen gerecht werden, wirtschaftlich sind und zu weiteren Kostensenkungen je eingesparter Energieeinheit führen.