Bauprodukte

Zulassungspraxis für Bauprodukte

BFW fordert Überprüfung der gesamten Zulassungspraxis für Bauprodukte

Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurückzuweisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsicht­lich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteils­begründung.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die gesamte nationale Zulassungspraxis in Deutschland in Frage gestellt. Die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland ist damit gefährdet. Der BFW sieht die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.

Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf die Bauträger, Bauunternehmen führt zu nicht absehbaren zivilrechtlichen Haftungsrisiken und muss verhindert werden.

Der BFW wird gemeinsam mit der  mittelständigen Immobilienwirtschaft diesen Prozess kritisch und konstruktiv begleiten.