WEG-Recht

Gesetzliche Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter

Die Aufgaben des WEG-Verwalters werden immer komplexer. Er soll die Qualität der Wohnanlage erhalten und damit Voraussetzungen für die Wertsteigerung des verwalteten Immobilieneigentums schaffen. Er ist verantwortlich für Geldwerte der Immobilieneigentümer, die sich vielfach im Millionenbereich bewegen (Hausgeld, Instandhaltungsrücklage). Und das ist längst nicht alles:  Mit jeder gesetzlichen Neuregelung (z.B. EnEV) und auch mit den steigenden individuellen Erwartungen der Wohnungseigentümer steigt die Komplexität der Anforderungen.

Die Tätigkeit des WEG-Verwalters hat existenzielle Bedeutung für Immobilieneigentümer und den Werterhalt der Immobilie.

Neben anderen Verbänden setzt sich der BFW daher für eine gesetzliche Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter ein. Hierbei muss jedoch Bürokratie und Überregulierung vermieden werden. Maßstab sind die gesetzlichen Eingriffsschranken von Art 12 GG, die lediglich eine „schlanke“ Regelung verfassungsrechtlich zulassen. Gemeinsam mit anderen immobilienwirtschaftlichen Verbänden und dem DIHK entwickelt der BFW derzeit Vorschläge für das Anforderungsprofil der Sachkundeprüfung. Anregungen und Vorschläge der BFW-Mitglieder sind willkommen.


Gesetzliche Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter

Die Aufgaben des WEG-Verwalters werden immer komplexer. Er soll die Qualität der Wohnanlage erhalten und damit Voraussetzungen für die Wertsteigerung des verwalteten Immobilieneigentums schaffen. Er ist verantwortlich für Geldwerte der Immobilieneigentümer, die sich vielfach im Millionenbereich bewegen (Hausgeld, Instandhaltungsrücklage). Und das ist längst nicht alles:  Mit jeder gesetzlichen Neuregelung (z.B. EnEV) und auch mit den steigenden individuellen Erwartungen der Wohnungseigentümer steigt die Komplexität der Anforderungen.

Die Tätigkeit des WEG-Verwalters hat existenzielle Bedeutung für Immobilieneigentümer und den Werterhalt der Immobilie.

Neben anderen Verbänden setzt sich der BFW daher für eine gesetzliche Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter ein. Hierbei muss jedoch Bürokratie und Überregulierung vermieden werden. Maßstab sind die gesetzlichen Eingriffsschranken von Art 12 GG, die lediglich eine „schlanke“ Regelung verfassungsrechtlich zulassen. Gemeinsam mit anderen immobilienwirtschaftlichen Verbänden und dem DIHK entwickelt der BFW derzeit Vorschläge für das Anforderungsprofil der Sachkundeprüfung. Anregungen und Vorschläge der BFW-Mitglieder sind willkommen.