Baurecht

Bauvertragsrecht

Wie aktuell aus dem Bundesjustizministerium zu hören ist, wird dort mit Intensität an einer Reform des Bauvertragsrechtes gearbeitet. Es wird nicht nur überlegt, Einzelregelungen zu verändern, sondern möglicherweise soll auch das gesamte System der bisherigen Regelungen zum Bauvertrags- und Bauträgerrecht geändert und in das BGB eingefügt werden. Ob, wie weit und vor allen Dingen wann dieses Vorhaben gelingen kann, lässt sich noch nicht sagen, zumal die politischen Gremien mit diesen Fragen bislang noch nicht näher beschäftigt sind, sondern sich die Diskussionen allein auf fachlicher Ebene abspielen.

Immerhin kann man aber schon sagen, aus welchem Gesamtkatalog von möglichen Maßnahmen sich diese Reform zusammensetzen wird. Dazu ein Blick zurück auf die umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen der letzten Jahre zu dieser Reform:

In der Koalitionsvereinbarung der vergangenen Legislaturperiode (2009 bis 2013) war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesjustizministerium beschlossen worden, diese erfolgte im Januar 2010. Beteiligt waren Vertreter mehrerer Bundesministerien (Justiz, Bauen, Umwelt); der Bauwirtschaft (Baugewerbe, Bauindustrie, BFW und GdW); des Handwerks, der Architekten und Ingenieure, der Bausachverständigen, der kommunalen Spitzenverbände, der zuständigen Gewerkschaften, der Finanzwirtschaft, der Wissenschaft, Vertreter der Richterschaft, der Notare und der Rechtsanwälte sowie Vertreter der Bundesländer. Nicht zuletzt aber eine zahlenmäßig große Gruppe aus dem Bereich, der hier vereinfachend mit „Verbraucherschutz“ bezeichnet werden soll.

Der BFW war regelmäßig Teilnehmer an der Arbeitsgruppe aus rund 35 Personen.

Die Ergebnisse können im Einzelnen in dem Abschlussbericht vom 18. Juni 2013 der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums nachgelesen werden. Link

Die Haltung des BFW

Die Arbeitsergebnisse der Gruppe sind in keinem einzigen Fall einstimmig erzielt worden. Der BFW hat, wie andere Beteiliget auch zu vielen Einzelregelungen seine Zustimmung ausdrücklich und entschieden verweigert. Das ist in den Arbeitsprotokollen und auch dem Ergebnisbericht dokumentiert worden. Einem Teil der Vorschläge konnte allerdings auf dem Hintergrund der verbandsintern in Gremien und Arbeitskreisen geführten Diskussionen auch zugestimmt werden, weil sie mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden wären.

Ausblick

Das Bauträgerrecht und die damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten wurden zunächst ausgeklammert, um das Arbeitsprogramm nicht noch weiter auszudehnen. Es wurde angekündigt, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden solle.

Inzwischen läuft die nächste Legislaturperiode, die Zusammensetzung der Regierungskoalition hat sich geändert. In der neuen Koalitionsvereinbarung der heutigen Regierung findet sich wiederum ein Arbeitsauftrag, der nun jedoch nur dahin geht, dass „Möglichkeiten zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geprüft und entwickelt werden sollen“.

Neue Arbeitsgruppe seit Herbst 2014

Seit dem Herbst 2014 wurde dazu eine neue Arbeitsgruppe beim jetzigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt, die in ähnlicher Zusammensetzung nun Sonderfragen des Bauträgervertragsrechtes beleuchten soll. Diese Gruppe hat erst zweimal getagt, so dass noch keine Ergebnisse berichtet werden können. Ein wesentlicher Teil der Arbeit besteht aber darin, die zuvor erarbeiteten Änderungsvorschläge im allgemeinen Bauvertragsrecht auf ihre Eignung zur Übernahme in das Bauträgerrecht zu überprüfen.

Die Fachreferate des Bundesjustizministeriums haben den Auftrag erhalten einen Gesetzentwurf zu erstellen, der noch in der laufenden Legislaturperiode vorgelegt und in den Gesetzgebungsgremien diskutiert werden soll.

Der BFW ist an diesen Diskussionen intensiv beteiligt, die Berichterstattung erfolgt weiter an dieser Stelle sowie in unseren Veröffentlichungen.