Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg lädt Sie zu einem weiteren Juristischen Dienstag zum Thema: Abwehr von Bauzeitnachträgen“ mit dem Referent Sebastian Eufinger von der Kanzlei Jahn Hettler in Frankfurt.
Es gibt viele grundverschiedene Gründe für eine verspätete Fertigstellung des Bauvorhabens. Neben vom Erwerber zu vertretenden Bauzeitverlängerungen aufgrund von Sonderwünschen, können nicht auskömmliche Termine, eine mangelhafte Planung, mangelhafte Ausführungsleistungen, fehlende Lieferungen oder andere Unwägbarkeiten beim Bauen zu Verzögerungen führen. Aktuell sind es insbesondere Störungen der Lieferketten, die zu Verzögerungen führen.
Neben der materiell-rechtlichen Berechtigung (Anspruchsgrundlage) steht insbesondere die (gerichtsfeste) Darstellung solcher Bauzeitnachträge im Fokus von Streitigkeiten. Auch wenn die Beweislast beim Auftragnehmer liegt, bedeutet dies für den Auftraggeber natürlich nicht, selbst keine entsprechende Dokumentation vornehmen zu müssen. Denn im Prozess muss er die Behauptungen des Auftragnehmers widerlegen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich mit dem Anmeldeformular zeitnah an.
Einladung "Abwehr von Bauzeitnachträgen" – Datei ansehen — Datei herunterladenWir freuen uns auf Ihre Teilnahme.