Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland lädt Sie zu einem weiteren Online-Seminar zum Thema: Verzug, Entschädigung und Regress ein. Der 1. TEIL findet am 22.03.2022 statt und der 2. TEIl am 29.03.2022.
Die Gründe für eine verspätete Fertigstellung können grundverschieden sein. Manchmal sind es Sonderwünsche des Erwerbes, die Bauzeitenverlängerungen verursachen und vom Erwerber zu verantworten sind. Aber auch nicht auskömmliche Termine, eine mangelhafte Planung, mangelhafte Ausführungsleistungen oder andere Unwägbarkeiten beim Bauen können zu Verzögerungen führen.
Der Bauträger sitzt in dieser Situation zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite verweigern die Erwerber die Zahlung von ausstehenden Raten wegen (vermeintlichen) Verzugsschäden. Auf der anderen Seite machen die Handwerker überdies (vermeintliche) Kosten einer Bauzeitenverlängerung geltend. Der Bauträger hingegen will sich (oft zu Recht) schadlos halten, schließlich hat nur selten etwaige Verzögerungen zu vertreten.
Das Seminar stellt anhand zahlreicher Beispiele die verschiedenen praxisrelevanten Konstellationen dar, mit denen der Bauträger „von oben“ und „von unten“ konfrontiert wird und wie er gegebenenfalls selbst Ansprüche, insbesondere gegen die am Bau beteiligten Handwerker durchsetzen kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich zeitnah an.
Einladung Verzug, Entschädigung und Regress – Datei ansehen — Datei herunterladenWir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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